Archiv der Kategorie ISD-Hamburg

Treffen der ISD-Hamburg

Auf gehts, zum nächsten Treffen der ISD-Hamburg am 23.06.2009, 19:00 Uhr im Tropical Point, Paul-Nevermann-Platz, HH.

Als Themenvorschläge gibt´s bisher:

- den Schwarz und Stolz, Million Men March in Berlin, Sa. 18.7.2009

- das ISD-Bundestreffen vom 6.-9.8.09 in Helmarshausen.

- der Black History Month 2010

- u.v.m.

Das Treffen ist offen für Schwarze Menschen.

AFRO YOUTH ORGANIZATION

Die neue Hamburger Jugendgruppe “Afro Youth Organisation” trifft sich zum ersten mal am Sonntag den 26. April 2009. Themen sind u.a.: Identität, Rassismus, Musik, Karriere. Mehr Infos auf den neuen Internetseiten der “Afro Youth Organization - Hamburg“.

Oury Jalloh - Unabhängige Kommission

Viele Brüder und Schwestern in Deutschland und weltweit waren und sind Ziele von Rassismus. Die Ursachen werden dabei häufig verschleiert, verdrängt und vergessen.

Dabei sei daran erinnert, dass z.B. im Falle Oury Jalloh 2005 die offizielle Version Selbstmord heisst. Und auch im Fall von Chukwuemeka Charles Onyegbule war es 2004 angelblich selbstmord.

Wir sagen allen, dass nur unsere Körper sterben können. Nicht unser Kampf für eine Welt, in der Liebe und Gerechtigkeit farbenblind sind. Wir kämpfen weiter, Oury Jalloh.  Wir kämpfen weiter…für uns…für alle!

Im Falle Oury Jalloh soll eine internationale Kommision helfen, die Hintergründe der Tat aufzuklären und institutionellen Rassismus zu bekämpfen. Weitere Details zu dieser Kommission findet ihr hier auf der Internetseite der Initiative Oury Jalloh.

Rechtsanwälte, Soziologen, Politiker, Künstler, und alle anderen interessierten “Experten” sind herzlich eingeladen, bei der Arbeit der Kommision mitzumachen.

Free All Political Prisoners

Heute ist der Tag der politischen Gefangenen!

wir erinnern z.B. an Mumia Abu-Jamal. Hier gibt es ein Video von Ihm

viele weitere politischen Gefangenen sind in der Öffentlichkeit Namenlos… auch in Hamburg!

Wahrheit, Wahrscheinlichkeit und Wahnsinn

 Offener Brief An:

  1. Dinah, Anna M., Yacob H. und deren Rechtsanwalt Claus Huber

  2. Oberlandesgericht Karlsruhe – Dr. Münchbach

  3. Deutscher Bundestag - Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

  4. Amtsgericht Bad Säckingen – Direktor – Herr Klaus -Dieter Kimmig

  5. Task Force für effektive Prävention von Genitalverstümmelungen – Frau Ines Laufer

  6. Target – Human Rights – Herr Ruediger Nehberg

 

Wahrheit, Wahrscheinlichkeit und Wahnsinn

 

Sehr geehrte Dinah, Anna M., Yacob H.

sehr geerhter Herr Huber,

sehr geehrter Herr Dr. Münchbach,

sehr geehrte Frau Dr. Herta Däubler-Gmelin,

sehr geehrter Herr Kimmig,

sehr geehrte Frau Laufer,

sehr geehrter Herr Nehberg,

 

Wir, die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD Bund) e.V., haben von der Situation von Dinah und Ihrer Familie in Schopfheim sowie dem anstehenden Prozess am Oberlandesgericht Karlsruhe erfahren.

 

Als erstes möchten wir Dinah und ihrer Familie unsere Sympathie aussprechen. Wir möchten Euch sagen, dass immer mehr Menschen in Deutschland von dieser Geschichte erfahren, und dass Ihr nicht alleine seid. Wir kämpfen mit Euch gegen Freiheitsberaubung, Ungerechtigkeit und Rassismus.

 

Wir möchten auch allen Beteiligten Danken, die sich im Interesse des Menschenrechts für Verbote menschenrechtsfeindlicher Praktiken einsetzen. Auch unsere Initiative setzt sich für die Einhaltung von Menschenrechten ein und sieht sich daher grundsätzlich solidarisch mit anderen Organisationen ähnlicher Zielrichtung.

 

Jedoch stellt sich tatsächlich die Frage über strukturellen Rassismus hier wieder deutlich: Warum glauben deutsche Behörden und deutsche Menschenrechtsorganisationen, dass Ihre Einschätzung, mit der Betonung auf „Einschätzung“, also Vermutung - nicht Wissen!, mehr Wahrheit enthält, als die Aussagen der Eltern zur Situation des Wohlergehens des eigenen Kindes? Ist dies nicht ein Beweis für eine Unterstellung latenter Kriminalität dieser Familie, oder gar bei allen schwarzen Menschen? Bedürfen schwarze Menschen in Deutschland generell der Fürsorge weißer Wohltäter - sogar gegen den Willen der Betroffenen?

 

Auch in der Bundesrepublik Deutschland sind Beschneidungen politisch und rechtlich noch nicht wirklich eindeutig geklärt und finden trotzdem regelmäßig bei Kindern statt; oft aus religiösen Gründen und ohne das Einverständnis der Kinder. Das Deutsche Ärzteblatt schreibt zum Beispiel: „Medizinisch nicht indizierte Zirkumzisionen werden in Deutschland bei Jungen vor allem aus religiösen Gründen vorgenommen.“ Sollten wir uns eventuell zuerst der Situation im eigenen Land annehmen, bevor wir andere Menschen bevormunden? Und es sei daran erinnert, dass die betroffene Familie in Schopfheim selbst gar keine Beschneidung wünscht!

 

An dieser Stelle müssen wir außerdem vehement darauf hinweisen, dass es in diesem Rechtsfall, und in diversen ähnlichen Fällen in Deutschland, zu einem Zusammenbruch des Rechtsstaates gekommen ist, den wir weder akzeptieren noch nachvollziehen können. Wie kann ein deutsches Gericht den Eltern ein Sorgerecht entziehen, obwohl den Eltern nichts vorzuwerfen ist? Wie kann es sein, dass ein Mensch für eine nicht geschehene Tat de facto für schuldig erklärt wird?

 

Wenn die Gewalttat einer erzwungenen Genitalbeschneidung, also einer Genitalverstümmelung, durch die Eltern angeordnet worden wäre, dann könnten wir verstehen, dass ein Ausreiseverbot erteilt wird, denn in einem solchen Fall läge dringender Verdacht vor. Nun ist die Wahrheit aber so, dass die ganze Familie Gegner von Genitalverstümmelungen ist, und es überhaupt keine individuellen Gründe für einen Verdacht gibt. Zitat: „Dezernentin Elke Zimmermann-Fisciella erklärte auf BZ-Anfrage, es bestehe kein begründeter Verdacht, auch keine konkrete Besorgnis, aber man könne nicht ausschließen, dass an dem Mädchen in Äthiopien gegen seinen Willen und gegen den Willen der Eltern eine Beschneidung vorgenommen werde“ (Badische Zeitung).

 

Wenn wir eine solche Argumentationskette gelten lassen, dann sind wir ganz schnell im Strudel von Rassismus, und laufen Gefahr als nächstes den Völkermord rechtfertigen zu können. Stelle sich einer einmal vor, in den USA würden die Gerichte entscheiden, dass es in Deutschland zwar akut „keine konkrete Besorgnis“ gäbe, es aufgrund der Geschichte mit Hitler und der bekannten rechtsradikalen Vereinigungen und Parteien in Deutschland heutzutage jedoch „nicht auszuschließen“ sei, dass Deutschland doch wieder einen Krieg begänne. Eine solche Begründung könnte dann einen Präventivschlag gegen Deutschland rechtfertigen. Ist dies wirklich die rechtsstaatliche Argumentationskette, der wir in unserer modernen Gesellschaft folgen wollen?

 

Nun kommt noch ein zweites Standbein des Rechtsstaates ins wanken: Zeugenaussagen sind auf einmal „irrelevant“. Zitat von Ines Laufer “Die Aussagen der Eltern sind nicht überprüfbar. Und damit irrelevant” (Süddeutsche Zeitung). Dabei gelten, oder galten, Zeugenaussagen in Deutschland als wichtiger Strengbeweis in Gerichtsverfahren. Wenn es keinen „begründeten Verdacht“ gibt, und trotzdem die Aussagen von Eltern, Großeltern und Freunden der Familie als „irrelevant“ bezeichnet werden, und auf dieser Basis ein Gerichtsurteil ausgesprochen wird, welches de facto Freiheitsentzug für die betroffenen bedeutet, dann läuft die Bundesrepublik nicht nur Gefahr, in der Öffentlichkeit als rassistisch bezeichnet zu werden, sondern sogar als totalitär. Den Entzug der Reisefreiheit hat es auch in der DDR gegeben. Wollen wir diese Praktiken wirklich im neuen Deutschland wieder einführen?

 

Das eventuell beängstigenste an diesem Fall ist jedoch die Definition der hinreichenden Wahrscheinlichkeit einer Gefahr: „Je schwerer eine Verletzung oder Schädigung im Falle ihres Eintritts wiegt, desto geringer sind die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu stellen sind, um gegen die Verletzungs- oder Schädigungsgefahr tätig zu werden.“ Wenn dieses Gesetz so besteht, wie es scheinbar interpretiert wird, dann können Gerichte bei der Vermutung einer „schweren Verletzung“ wie Mord nicht nur Freiheitsentzug verordnen, sondern sogar lebenslängliche Haftstrafen, ohne jegliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der wahrhaftigen Tat des Mordes stellen zu müssen. Ein solcher Wahnsinn einer quasi von der Beweispflicht befreiten Rechtsprechung darf nicht in einen Rechtsstaat wie Deutschland akzeptiert und schon gar nicht praktiziert werden. Auch wenn diese Richtung der Rechtsauffassung scheinbar dem Kurs von Bundesinnenminister Schäuble entspricht, der über die Unschuldsvermutung gemäß ARD Bericht sagt: „Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten“, so bewegen wir uns damit zweifelsfrei deutlich außerhalb der Verfassung.

 

Wir fordern daher alle Beteiligten auf, bei diesem wichtigen Kampf für Menschenrechte nicht nur die Verfassung unsere Landes zu achten, sondern auch die Souveränität der betroffenen Personen ernst zu nehmen. Das Sorgerecht muss den Eltern sofort wieder gewährt werden, uneingeschränkt. Wir laden die beteiligten ein, sich mit uns an einem runden Tisch respektvoll und auf gleicher Augenhöhe in einen Dialog zu begeben, um die Elemente des Rassismus, der Bevormundung, und der Grenze zwischen Menschenrechtsschutz und Menschenrechtsverletzung zu erörtern.

Die Unschuldsvermutung in der Rechtsprechung darf nicht durch unsere Arbeit für Menschenrechte aufgelöst werden; die Wahrheit darf nicht durch potentielle Wahrscheinlichkeit ersetzt werden, denn Gerichtsurteile trotz Unschuldsvermutung, ohne zweifelsfreie Beweise und entgegen Zeugenaussagen sind in einem Rechtsstaat das schlimmstmögliche Gewaltverbrechen überhaupt.

 

Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund) e.V.

www.isdonline.de
Postfach 900 355

D-60443 Franfurt am Main

i.A. Tyrone Adams
31. Januar 2009

Quellen:

Amtsgericht Säckingen http://www.amtsgericht-bad-saeckingen.de/

Süddeutsche Zeitung Jetzt.de http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/463107

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung http://www.taskforcefgm.de/jointerklaerung.html

Blog über Stuttgarter Zeitung: http://casedinah.blogspot.com/

Badische Zeitung: http://www.badische-zeitung.de/schopfheim/gericht-will-kind-vor-beschneidung-schuetzen

Tagesschau: http://www.tagesschau.de/inland/meldung39038.html

Juristen ABC: http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=831

Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugenaussage#Rechtslage_in_Deutschland

Deutsches Ärzteblatt: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=61273

SWR-Fernsehen: http://de.youtube.com/watch?v=dpfEYf6a4Sc

ZDF-Fernsehen: http://de.youtube.com/watch?v=RK6OFE6iYdo&NR=1  und neu: http://www.youtube.com/watch?v=PbhKgm0Z2G0

Radio : http://de.youtube.com/watch?v=6_x5c-8cJL4&feature=related

Rechtsanwalt Huber: http://www.huber-treuhand.de/pmws/indexDOM.php?client_id=huber&page_id=kontakt&lang_iso639=de

Brief aus dem Freundeskreis der Familie: http://www.ethiomunich.com/index.php?option=com_content&task=view&id=146

Der Fall Dinah Blog: http://derfalldinah-yacob.blogspot.com/

Black History Month Hamburg eröffnet

Die Party zum Auftakt der Veranstatlungsreihe des Black History Month Hamburg im Gebäude der Neuen Flora Hamburg war ein Riesenerfolg. Unzählige wunderschöne und freundliche Menschen kamen zum tanzen und feiern zusammen. Viele weitere Veranstaltungen, u.a. Filme, Vorlesungen und Parties, werden die nächsten 6 Wochen in Hamburg stattfinden. Fast täglich steht etwas im Programm, welches ihr hier findet: www.BHMhamburg.de. Viel Spass…

Tibor Sturm - Rassismus und Selbstverteidigung

Die Geschichte von Tibor Sturm ist nicht alltäglich, oder doch?

Ein schwarzer Mann in Deutschland wird von mehreren weißen Männern mishandelt. Ins Gefängnis muss der Schwarze, nicht die Weißen.

Die Geschichte von Tibor Sturm hat heute ein weiteres Kapitel erlebt. Er wurde aus dem Gefängnis entlassen. Die Gruppe von rechtsradikalen Menschen, die Ihn verprügelt hatten, wurden freigesprochen. Der Kurzfilm zur Geschichte wird in Hamburg im Rahmen des Black History Month am Mittwoch den 25. Februar um 19.30 im Metropolis Kino gezeigt. Als Gäste werden der Filmemacher Otu Tetteh und eventuell sogar Tibor selbst erwartet. Wer am 25. keine Zeit hat, kann sich den Film hier im Internet ansehen. Weitere Infos gibt es auch bei unseren Freunden von Brothers Keepers.

Als Diskussionsthemen schlagen wir diese Fragen vor: Warum kann die überzogogene Selbstverteidigung eines einzelnen Mannes bestraft, ein Krieg mit vielen Todesopfern aber gleichsam ungestraft als Heldentum betrachtet werden? Wie wird institutioneller Rassismus überwunden?

Kayo - Olu kayode Popoola a.k.a. the stubBorn brotha 1970-2008: Wir erinnern uns

Wir erinnern uns an Kayo. Kayo war aktiv in der ISD, Karawane, AntiFa und anderen Bewegungen. Zuletzt engagierte er sich sehr stark in der Initiative Oury Jalloh und versuchte an der Aufklärung dieses Mordes, in welchen die Polizei in Dessau zumindest verwickelt, wenn nicht sogar verantwortlich war, aufzuklären. Er war auch der Gründer des Shango Sounds und bekannt als der “Postermann” als Inhaber von GuerrilJah Market, inc.. 

Am 30. Januar 2008 wurde seine Leiche in der Alster in Hamburg gefunden. Sein letzter Blog Eintrag ist vom 12. Januar 2008 - ein Musikstück von cmdte. babatunde mit dem Titel “It´s all yours”.

Kayo - Rest in Peace

Oury Jalloh: institutioneller Rassismus und Rechtsstaatlichkeit

Januar 2009 - Pressemitteilung der
Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund) e.V.

Oury Jalloh ist am 7. Januar 2005 in einer Polizeizelle in Dessau gestorben. Während eines langen Gerichtsverfahrens, welches am 27. März 2007 begann und erst am 8. Dezember 2008 endete, konnten die Umstände nicht Zweifelsfrei geklärt werden. Der Prozess war gescheitert. Der Grund dafür sind neben widersprüchlichen Zeugenaussagen von Polizeibeamten, welche bis dato scheinbar ohne Nachspiel blieben, und fehlenden Konsequenzen des Richters, welcher zwar eingesteht, dass der Prozess gescheitert ist, sich jedoch mit der „Unmöglichkeit“ der rechtmäßigen Aufklärung abzufinden scheint, auch fehlendes Interesse und Angst der Öffentlichkeit an der Wahrheit. Denn es kommen nur zwei Möglichkeiten in Betracht: entweder hat sich Oury Jalloh tatsächlich selbst umgebracht, oder er wurde ermordet.

 Die von der Staatsanwaltschaft verfolgte Taktik, dass es sich beim Tod von Oury Jalloh um einen Unfall handelte, der auf fahrlässiger Tötung von Polizeibeamten zurückzuführen war, ist schlicht und ergreifend lächerlich, wenn man bedenkt, dass ein mit beiden Armen und Beinen am Bett gefesselter Häftling „aus Versehen“ eine schwer entflammbare Matratze in Brand gesetzt und sich somit unglücklicherweise selbst getötet haben soll. Das es sich nicht um Selbstmord handelte, dessen ist sich sogar der Richter, der die Polizeibeamten aus formalen Gründen freigesprochen hat, sicher. So schreibt der Spiegel über Richter Manfred Steinhoff: „Er kritisierte scharf, dass die Zeugen mit ihren widersprüchlichen Aussagen dafür gesorgt hätten, dass das Verfahren nichts mit einem rechtsstaatlichen Verfahren zu tun gehabt habe.“. Die badische Zeitung schreibt: „Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff hatte in seiner Urteilsbegründung schwere Versäumnisse bereits bei den Ermittlungen sowie das Aussageverhalten von Polizisten als Zeugen scharf kritisiert.“ Und in der Welt heißt es: „Richter, Staatsanwalt und die Anwälte der Familie sind sich in einem einig: Man könne nicht davon ausgehen, dass sich Jalloh das Leben nehmen wollte.“

 Angefangen von der Behandlung des Gefangenen, der an Beinen und Händen wie ein Schwerstverbrecher im Stile von Hannibal Lecter gefesselt wurde, über die widersprüchlichen Zeugenaussagen von Polizisten, bis hin zu einem Freispruch durch einen Richter, der anscheinend durchaus bestätigt, dass der Freispruch lächerlich ist, müssen wir uns fragen, nicht ob institutioneller Rassismus existiert, sondern wie dieser greifbar gemacht und abgeschafft werden kann.

 Wer die verschiedenen Beweise kennt, von denen Einige unter anderem in einer Dokumentation der ARD  und auch auf der Internetseite der Initiative für Oury Jalloh zu sehen sind (siehe Quellen), der weiß, dass es sich in diesem Fall um Mord handelte. Die Fragen, die offen bleiben, sind also nicht die der Art der Tötung, sondern die Fragen nach den Tätern und den Motiven. Und genau da fängt die Angst der Bevölkerung an. Denn bei einem Mord in einer Polizeizelle muss die Polizei, deren Aufgabe der Schutz des Rechtsstaates ist, in irgendeiner Form involviert gewesen sein. Wenn nun also die Polizei nicht nur involviert ist, sondern auch noch freigesprochen wird, dann funktioniert unser Rechtsstaat nicht und ist in ernster Gefahr. Damit würde die Öffentlichkeit natürlich den Glauben an das Rechtssystem verlieren, und es würde ein Chaos im gesamten Land drohen. Und nur aus genau diesem Grund ist es zu erklären, warum die Staatsanwaltschaft keine Klage wegen Beihilfe zum Mord, sondern stattdessen wegen unterlassener Hilfeleistung eingereicht hat.

 Die große Anzahl an zum Teil ungeklärten Todesfällen durch Polizeigewalt, welche in der Presse ausreichend dokumentiert sind, macht deutlich, dass wir als Nation in der Tat Gefahr laufen, den rechtsstaatlichen Charakter  der Bundesrepublik Deutschland zu verlieren, wenn wir nicht umgehend dafür sorgen, dass die im Gesetzt verankerten Institutionen zum Schutz von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit ihre Aufgaben erfüllen. Genannt seien hier Beispielhaft nur einige wenige in der breiten Öffentlichkeit bekannten Fälle wie Adem Özdamar - Hagen 2008, Dominique Koumadio – Dortmund 2006, Laye Condé – Bremen 2005, Oury Jalloh - Dessau 2005,   Stefan N. - Berlin 2002. Die Tatsache, dass es hier Handlungsbedarf gibt, ist nicht nur bekannt, sondern wird sogar auf den Internetseiten der Bundeszentrale für politische Bildung beschrieben, um die Allgemeinheit auf diese Missstände aufmerksam zu machen. Der Film „Oury Jalloh“ von Simon Paetau, der 2008 mit dem Deutschen Menschenrechtspreis ausgezeichnet wurde, ist ein weiteres Beispiel für öffentlich dokumentierte und respektierte Hinweise auf die Lücken der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.

 Wir fordern daher in Anlehnung an die Forderungen von anderen Organisationen, u.a. Amnesty International, eine internationale, unabhängige Kommission, die nicht nur die Ursachen für den Tod Oury Jallohs und dessen zweifelhaftes Gerichtsverfahren aufklärt, sondern das Rechtssystem als ganzes auf ungeklärte Fälle von Polizeigewalt und fehlende Rechtsstaatlichkeit untersucht, damit Maßnahmen getroffen werden können, welche institutionellen Rassismus verhindern und die Rechtsstaatlichkeit für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, Alter und anderen Merkmalen gleichsam sichern.

Offener Brief - Residenzpflicht

An den Sozialdezernten von Remscheid
Herr Burkhard Mast-Weisz
Rathaus Remscheid
Theodor-Heuss-Platz 1
42853 Remscheid

E-Mail: Mast-weisz@str.de

http://www.remscheid.de/Rathaus/DezII/burkhardmastweisz.htm

Sehr geehrter Herr Mast-Weisz,

Wir, die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund) e.V., haben von dem an Ihr Büro gerichteten offenen Brief von 53 Flüchtlingen aus Remscheid erfahren (http://thecaravan.org/node/1813#TA). Asylbewerber sind in erster Linie in Deutschland, weil sie einen Zufluchtsort suchen, um Gefahren und Bedrohungen, wie z.B. Freiheitsberaubung, im Heimatland zu entgehen. Wir dürfen diese hilfesuchenden Menschen nicht mit neuen Bedrohungen und Freiheitsberaubungen in unserem schönen Staat Deutschland empfangen. Nach unseren Informationen ist die in Deutschland existierende Residenzpflicht für Asylbwerber einmalig in Europa. Diese Einschränkung der Bewegungsfreiheit steht im Widerspruch zu den Grundrechten der Artikel 3 (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich), Artikel 11 (Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet) und Artikel 16 (Politisch Verfolgte genießen Asylrecht). Wenn alle Menschen gleich sind, dann dürfen nicht nur Deutsche, sondern auch Asylbewerber Freizügigkeit im ganzen Bundesgebeit genießen. Etwaige Einschränkungen können bestenfalls auf dringendem Tatverdacht basieren, denn auch die Unschuldsvermutung ist ein Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit, welche für alle Menschen gilt und somit der Residenzpflicht zweifellos Widerspricht.

Wir bitten Sie daher, sich zusammen mit den Flüchtlingen für eine Gesetzesänderung einzusetzen, welche die Residenzpflicht, Kameraüberwachung und ähnliches abschafft. Ferner bitten wir Sie, im konkreten Fall Remscheid eine schnelle Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden.

In Erwartung Ihrer Zusammenarbeit mit allen Flüchtlingen und interessierten Menschen und Organisationen zur einvernehmlichen Lösung dieser Situation, u.a. durch Gesetzesänderungen, verbleiben wir
mit freundlichem Dank und Gruß

Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund) e.V.